Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen Moritz Dunkel / Dunkel Design – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und seinen Auftraggebern.

1.2 Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige geschäftlich handelnde Auftraggeber. Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches werden nicht Vertragspartner. Mit Annahme eines Angebots bestätigt der Auftraggeber, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen, selbstständigen, freiberuflichen oder beruflichen Tätigkeit abzuschließen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektverträge oder schriftlich bestätigte Absprachen gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichen.

1.5 Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Logodesign, Corporate Design, Branding, Grafikdesign, Printdesign, Webdesign, WordPress-Websites, Elementor-Websites, Website-Relaunch, technische Website-Umsetzung, Website-Wartung, WordPress-Wartung, SEO, Local SEO, GEO/Generative Engine Optimization, Online-Marketing, Content-Erstellung, Social-Media-Design, Content Design, Beratung, Schulung und begleitende Projektleistungen.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine konkrete Annahmefrist enthalten.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält, eine vereinbarte Anzahlung leistet oder der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektvertrag, der schriftlichen Kommunikation oder sonstigen in Textform bestätigten Vereinbarungen.

2.4 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt werden. E-Mail genügt der Textform.

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Auftrag außerhalb des eigenen Leistungsspektrums liegt, rechtliche Risiken bestehen, Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen könnten oder eine Zusammenarbeit aus fachlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen nicht zumutbar erscheint.

3. Leistungsbereiche

3.1 Der Auftragnehmer erbringt kreative, konzeptionelle, technische und beratende Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Angebots. Die nachfolgenden Leistungsbereiche beschreiben den möglichen Rahmen der Tätigkeit, ohne dass alle genannten Leistungen automatisch Vertragsbestandteil werden.

3.2 Im Bereich Logodesign, Corporate Design und Branding können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden: Markenanalyse, Positionierung, Logoentwicklung, Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bild-Marken, Farbkonzepte, Typografie-Konzepte, Corporate-Design-Systeme, Gestaltungsrichtlinien, Styleguides, Geschäftsausstattung, Visitenkarten, Briefpapier, Präsentationsvorlagen, Social-Media-Vorlagen, Markenanwendungen und begleitende Beratung.

3.3 Im Bereich Grafikdesign und Printdesign können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden: Flyer, Broschüren, Anzeigen, Plakate, Werbemittel, Präsentationen, Vertriebsunterlagen, Infografiken, Icons, Layouts, Content Design, Social-Media-Grafiken, Messe- und Eventmaterialien sowie druckfähige Datenaufbereitung.

3.4 Im Bereich Webdesign und Webentwicklung können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden: Website-Konzeption, Strukturplanung, UX/UI-Konzeption, Screendesign, Webdesign, WordPress-Umsetzung, Elementor-Umsetzung, Theme-Anpassung, Plugin-Konfiguration, Website-Relaunch, technische Umsetzung, Formularintegration, Basis-SEO, Performance-Grundoptimierung, Bildoptimierung, Inhaltsübernahme, technische Einrichtung, Launch-Begleitung und Übergabe.

3.5 Im Bereich WordPress-Wartung und Website-Betreuung können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden: WordPress-Core-Updates, Plugin-Updates, Theme-Updates, Backups, Sicherheitschecks, Uptime-Monitoring, technische Prüfung, kleinere technische Korrekturen nach Vereinbarung, Wiederherstellung aus Backups nach Maßgabe des Wartungsvertrags sowie technische Betreuung bestehender Websites.

3.6 Im Bereich SEO, Local SEO, GEO und Online-Marketing können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden: SEO-Beratung, Keyword-Recherche, Onpage-Optimierung, technische SEO-Analyse, Meta-Daten, lokale Suchmaschinenoptimierung, Inhaltsstruktur, Content-Empfehlungen, Website-Texte, Blog-/Magazin-Strukturen, Sichtbarkeitsberatung, Optimierung für Suchmaschinen und KI-gestützte Antwortsysteme sowie begleitende Marketingberatung.

3.7 Im Bereich Content, Text und Social Media können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden: Website-Texte, Leistungsbeschreibungen, Blogartikel, Social-Media-Texte, Redaktionsplanung, Content-Design, grafische Vorlagen, Beitragsideen, Kampagnenkonzepte, LinkedIn-/Instagram-/Facebook-Inhalte und beratende Unterstützung.

3.8 Im Bereich Beratung und Schulung können insbesondere Strategiegespräche, Website-Analysen, Markenberatung, SEO-Beratung, WordPress-Einweisungen, Elementor-Einweisungen, Content-Beratung, Marketingberatung und projektbegleitende Abstimmungen erbracht werden.

3.9 Nicht geschuldet sind Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere für Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung, Markenrecherchen, markenrechtliche Prüfungen, wettbewerbsrechtliche Prüfungen, Druckkosten, Hostingkosten, Domainkosten, Werbebudgets, fortlaufende Inhaltsänderungen, technische Erweiterungen, Performance-Optimierungen, Malware-Bereinigungen, Texterstellung, Bildrecherche, Fotografie, Videografie, Übersetzungen oder Schulungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart sind.

4. Leistungsabgrenzung und Beschaffenheit

4.1 Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit der Leistung ist ausschließlich die vereinbarte Leistungsbeschreibung. Allgemeine Aussagen auf der Website, in Präsentationen, in Gesprächen oder in Referenzen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

4.2 Gestalterische, konzeptionelle und marketingbezogene Leistungen enthalten einen kreativen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum. Der Auftragnehmer schuldet keine persönliche Geschmacksübereinstimmung, sondern eine fachgerechte Leistung auf Grundlage des Briefings und der vereinbarten Zielsetzung.

4.3 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Umsatzsteigerung, keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Leads oder Verkäufen, kein bestimmtes Ranking in Suchmaschinen, keine garantierte Sichtbarkeit in KI-Systemen und keine bestimmte Reichweite auf Social-Media-Plattformen.

4.4 Technische Leistungen werden für die zum Zeitpunkt der Abnahme marktüblichen aktuellen Browser, Geräte und Systeme optimiert, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine dauerhafte Kompatibilität mit künftigen Browser-, Betriebssystem-, Plugin-, Theme-, WordPress-, Hosting- oder Plattformversionen wird nicht geschuldet, sofern kein entsprechender Wartungs- oder Pflegevertrag besteht.

4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Software, Tools, Plugins, Themes, Frameworks, KI-Systeme, Stockplattformen, Schriftdienste, Bilddatenbanken, Drittanbieter, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Entscheidungen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig, vollständig, richtig und in geeigneter Form bereitzustellen.

5.2 Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere die Bereitstellung von Texten, Bildern, Logos, CI-Vorgaben, Zugangsdaten zu WordPress, Hosting, Domains, E-Mail-Systemen, Analyse-Tools, Social-Media-Kanälen, Google-Unternehmensprofilen, Plugin-Konten, Lizenzkonten, Newsletter-Systemen und sonstigen projektrelevanten Systemen.

5.3 Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Entscheidungen, Korrekturen und Freigaben dieses Ansprechpartners gelten als verbindlich.

5.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte, Materialien, Bilder, Logos, Schriften, Texte, Daten und Informationen frei von Rechten Dritter sind oder entsprechend genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder nicht ausreichend lizenzierten Bereitstellung solcher Inhalte entstehen.

5.5 Verzögert sich ein Projekt, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Verbindliche Termine verlieren ihre Verbindlichkeit, soweit die Verzögerung auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruht.

5.6 Bleibt eine erforderliche Mitwirkung aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren. Entstehender Mehraufwand, erneute Einarbeitung, zusätzliche Abstimmungen, Terminverschiebungen oder Reaktivierungskosten können gesondert berechnet werden.

5.7 Kommt der Auftraggeber trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte oder begonnene Leistungen abzurechnen und den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu beenden.

6. Projektablauf, Freigaben und Kommunikation

6.1 Der konkrete Projektablauf richtet sich nach Angebot, Leistungsbeschreibung und Projektumfang. Typische Projektphasen können insbesondere Briefing, Analyse, Konzeption, Entwurf, Design, Umsetzung, Korrektur, Freigabe, Launch, Übergabe und Nachbetreuung sein.

6.2 Zeitpläne, Meilensteine und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um Planungs- und Orientierungswerte.

6.3 Freigaben können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail. Auch Freigaben über Projektmanagement-Tools, Messenger, Videocalls mit anschließender Dokumentation oder andere projektübliche Kommunikationswege sind verbindlich, wenn sie eindeutig erteilt werden.

6.4 Nach einer Freigabe beginnt der Auftragnehmer mit der weiteren Bearbeitung auf Grundlage des freigegebenen Stands. Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Leistungen können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruhen.

6.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Zwischenstände, Testlinks, Korrekturfassungen und finale Leistungen zeitnah zu prüfen. Erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen keine Rückmeldung, darf der Auftragnehmer davon ausgehen, dass keine unmittelbaren Einwände bestehen und das Projekt auf dieser Grundlage fortgeführt werden kann.

7. Korrekturschleifen und Änderungswünsche

7.1 Der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang enthält die dort genannten Korrekturschleifen. Soweit im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, sind bei Design-, Logo-, Website- und Textleistungen bis zu zwei Korrekturschleifen pro vereinbarter Leistungsphase enthalten.

7.2 Eine Korrekturschleife umfasst angemessene Anpassungen innerhalb der zuvor vereinbarten und freigegebenen Gestaltungsrichtung, Struktur, Zielsetzung oder Konzeption.

7.3 Nicht als Korrektur gelten insbesondere vollständig neue Gestaltungsrichtungen, neue Layoutansätze, neue Navigationsstrukturen, zusätzliche Seiten, neue Logoansätze, zusätzliche Varianten, grundlegend geänderte Briefings, Strategiewechsel, neue Zielgruppenanforderungen, neue Inhalte oder Änderungen, die auf nachträglichen Entscheidungen des Auftraggebers beruhen.

7.4 Leistungen nach Ziffer 7.3 stellen Zusatzleistungen dar und können gesondert berechnet werden.

7.5 Nicht ausgeschöpfte Korrekturschleifen verfallen und werden nicht vergütet, verrechnet oder auf andere Projekte übertragen.

8. Abnahme

8.1 Soweit es sich bei den Leistungen um Werkleistungen handelt, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde.

8.2 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Leistung zur Abnahme bereitstellen, insbesondere durch Übergabe von Dateien, Bereitstellung eines Website-Links, Veröffentlichung der Website, Übersendung eines Testlinks, Bereitstellung eines Entwurfs oder schriftliche Mitteilung der Fertigstellung.

8.3 Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete wesentliche Mängel in Textform zu benennen.

8.4 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines konkreten wesentlichen Mangels, gilt die Leistung als abgenommen.

8.5 Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht, weitergibt, bezahlt, Dritten zugänglich macht oder auf sonstige Weise verwendet.

8.6 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Unwesentliche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

8.7 Teilabnahmen sind zulässig, insbesondere für Konzepte, Logoentwürfe, Designrichtungen, Website-Strukturen, einzelne Seiten, technische Module, Texte, Printdaten oder sonstige abgrenzbare Teilleistungen.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, arbeitet der Auftragnehmer auf Festpreisbasis.

9.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt und nicht anders ausgewiesen ist.

9.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind 50 Prozent der vereinbarten Vergütung bei Beauftragung fällig. Die verbleibenden 50 Prozent sind nach Fertigstellung, Abnahme, Livegang, Bereitstellung der finalen Leistung oder Abschluss des Projekts fällig.

9.4 Verzögert sich der Livegang, die Abnahme oder der Projektabschluss aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender Inhalte, fehlender Freigaben, fehlender Zugangsdaten oder nachträglicher Änderungswünsche, wird die Schlusszahlung spätestens fällig, sobald der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen fertiggestellt und zur Prüfung oder Abnahme bereitgestellt hat.

9.5 Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.

9.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten Abschlagszahlungen für abgeschlossene oder begonnene Projektphasen zu verlangen, insbesondere wenn sich das Projekt durch Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers verzögert.

9.7 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten. Projektfristen verlängern sich entsprechend.

9.8 Nutzungsrechte an erstellten Leistungen werden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

10. Mehraufwand und Zusatzleistungen

10.1 Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.

10.2 Zusatzleistungen können insbesondere entstehen durch zusätzliche Entwürfe, neue Designrichtungen, weitere Unterseiten, zusätzliche Funktionen, weitere Korrekturschleifen, nachträgliche Strukturänderungen, Inhaltsänderungen, technische Erweiterungen, E-Mail-Einrichtungen, Hosting-Migrationen, zusätzliche Abstimmungen, Schulungen, Performance-Optimierungen, Fehlerbehebungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Arbeiten an Fremdsystemen.

10.3 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab auf entstehenden Mehraufwand hin. Ein Anspruch auf kostenlose Zusatzleistungen besteht nicht.

10.4 Wird eine Zusatzleistung vom Auftraggeber ausdrücklich beauftragt oder ergibt sie sich erkennbar aus dessen Änderungswünschen, kann der Auftragnehmer diese gesondert abrechnen.

11. Nichtgefallen, Geschmacksänderung und Konzeptwechsel

11.1 Subjektives Nichtgefallen, eine nachträgliche Änderung des persönlichen Geschmacks, eine geänderte strategische Ausrichtung des Auftraggebers oder eine nachträgliche Neubewertung bereits freigegebener Gestaltungsrichtungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt, zur Zahlungsverweigerung oder zur Minderung, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.

11.2 Design-, Konzeptions-, Text-, Logo-, Marken- und Webdesignleistungen enthalten naturgemäß einen gestalterischen und konzeptionellen Ermessensspielraum. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte subjektive Geschmackswirkung.

11.3 Innerhalb der vereinbarten Korrekturschleifen berücksichtigt der Auftragnehmer Änderungswünsche des Auftraggebers. Darüber hinausgehende Änderungen, neue Gestaltungsrichtungen, zusätzliche Varianten oder nachträgliche Konzeptwechsel werden gesondert vergütet, sofern sie nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruhen.

11.4 Bereits freigegebene Entwürfe, Designs, Texte, Strukturen, Funktionen oder Konzepte können nicht kostenfrei neu entwickelt werden, wenn der Auftraggeber seine Meinung nachträglich ändert.

12. Drittanbieter, Fremdkosten, Stockmaterial, Schriften und Icons

12.1 Zur Leistungserbringung kann der Auftragnehmer Drittanbieterleistungen einsetzen, insbesondere Hostinganbieter, Domainanbieter, WordPress, Themes, Plugins, Elementor, Stockfoto-Plattformen, Schriftanbieter, Icon-Bibliotheken, Analyse-Tools, Cookie-Tools, Sicherheitsdienste, Newsletter-Systeme, KI-Tools oder sonstige Softwaredienste.

12.2 Drittanbieter-, Lizenz-, Stockfoto-, Schrift-, Icon- oder Plugin-Kosten sind nur dann Bestandteil des Festpreises, wenn sie im Angebot berücksichtigt wurden oder nach dem Projektumfang üblicherweise enthalten sind. Zusätzliche, nachträglich gewünschte oder nicht vorhersehbare Drittanbieter- und Lizenzkosten können gesondert berechnet werden.

12.3 Der Auftragnehmer kann Stockfotos, Schriften, Icons oder sonstige lizenzierte Inhalte über eigene Accounts erwerben und dem Auftraggeber im Rahmen des Projekts zur Nutzung einräumen, soweit dies nach den jeweiligen Lizenzbedingungen zulässig ist.

12.4 Der Auftraggeber erhält an Drittinhalten nur die Rechte, die nach den jeweiligen Lizenzbedingungen eingeräumt werden können. Eine weitergehende Übertragung, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Projekts ist nur zulässig, wenn die jeweilige Lizenz dies erlaubt.

12.5 Änderungen von Preisen, Lizenzbedingungen, Verfügbarkeiten, Funktionen oder Nutzungsbedingungen von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

12.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen, Sicherheitslücken, Preisänderungen oder Funktionsänderungen von Drittanbietern, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

13. Hosting, Domains und E-Mail-Systeme

13.1 Hosting-, Domain- und E-Mail-Leistungen werden vom Auftragnehmer grundsätzlich nicht als eigener Hostinganbieter erbracht, sondern über Drittanbieter wie zum Beispiel IONOS/1&1, STRATO, ALL-INKL, alfahosting oder andere Anbieter eingerichtet, betreut oder verwaltet.

13.2 Der konkrete Hostinganbieter wird individuell abgestimmt oder ergibt sich aus dem bestehenden System des Auftraggebers.

13.3 Richtet der Auftragnehmer Hosting, Domains oder E-Mail-Systeme im Auftrag des Auftraggebers ein, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise des jeweiligen Drittanbieters.

13.4 Der Auftragnehmer schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Performance, Datensicherheit oder Störungsfreiheit von Hosting-, Domain- oder E-Mail-Diensten, soweit diese von Drittanbietern bereitgestellt werden.

13.5 Übergibt der Auftraggeber Zugangsdaten zu Hosting-, Domain-, E-Mail- oder sonstigen Systemen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese zur vereinbarten Leistungserbringung zu verwenden. Der Auftraggeber ist für die Berechtigung zur Weitergabe und Nutzung dieser Zugangsdaten verantwortlich.

13.6 Werden Hosting- oder technische Leistungen ausnahmsweise über Accounts oder Strukturen des Auftragnehmers eingerichtet, erhält der Auftraggeber keinen Anspruch auf Zugang zu übergeordneten Accounts, Sammelkonten, Reseller-Accounts oder Systemen, auf denen auch Daten oder Projekte anderer Kunden verwaltet werden.

13.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus Sicherheits-, Datenschutz- und Vertraulichkeitsgründen nur projektbezogene Zugänge bereitzustellen und übergeordnete Systemzugänge nicht herauszugeben.

13.8 E-Mail-Umzüge, Domaintransfers, DNS-Umstellungen, Serverwechsel, Hostingwechsel, technische Migrationen und die Einrichtung zusätzlicher Postfächer sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

14. WordPress, Elementor, Themes und technische Systeme

14.1 WordPress, Elementor, Themes, Plugins und sonstige technische Komponenten sind Softwareprodukte Dritter. Der Auftragnehmer schuldet keine dauerhafte Fehlerfreiheit dieser Systeme.

14.2 Der Auftragnehmer erstellt Websites nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen technischen Stand und auf Grundlage der vereinbarten Komponenten.

14.3 Nach Projektabschluss erhält der Auftraggeber grundsätzlich administrative Zugänge zur WordPress-Website, soweit dies technisch möglich und sicherheitsrechtlich vertretbar ist.

14.4 Nach Übergabe der Admin-Zugänge ist der Auftraggeber für Änderungen verantwortlich, die er selbst, seine Mitarbeiter oder Dritte an der Website, an Plugins, Themes, Einstellungen, Inhalten, Benutzerrechten, Serverkonfigurationen oder sonstigen Systemen vornehmen.

14.5 Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit Fehler, Ausfälle oder Schäden auf Eingriffe des Auftraggebers, Dritter, Hostinganbieter, Plugin-Anbieter, Theme-Anbieter, Sicherheitssoftware, Updates, Malware, unsachgemäße Bedienung oder externe Systemänderungen zurückzuführen sind.

14.6 Ohne gesonderten Wartungsvertrag ist der Auftraggeber nach Übergabe der Website selbst für Updates, Backups, Sicherheit, Kompatibilität, Datenschutzpflege, Plugin-Lizenzen, Monitoring und technische Kontrolle verantwortlich.

15. Premium-Plugins, Lizenzen und Softwarezugänge

15.1 Der Auftragnehmer kann im Rahmen von Projekten eigene Premium-Plugin-, Theme-, Tool- oder Softwarelizenzen einsetzen, insbesondere Elementor- oder vergleichbare Lizenzen.

15.2 Solche Lizenzen bleiben Eigentum beziehungsweise Vertragsbestandteil des Auftragnehmers und gehen nicht auf den Auftraggeber über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15.3 Der Auftraggeber erhält keinen Anspruch auf Herausgabe, Übertragung oder dauerhafte Nutzung von Lizenzschlüsseln, Accounts, Agenturzugängen oder Premium-Lizenzen des Auftragnehmers.

15.4 Endet das Projekt, ein Wartungsvertrag oder eine laufende Betreuung, ist der Auftragnehmer berechtigt, eigene Lizenzen, Lizenzschlüssel oder Agenturzugänge aus dem Projekt zu entfernen oder zu deaktivieren.

15.5 Der Auftraggeber ist nach Vertragsende selbst dafür verantwortlich, erforderliche Lizenzen, Updates, Supportansprüche oder Premium-Funktionen auf eigene Kosten zu erwerben und fortzuführen.

15.6 Wird eine Website nach Vertragsende ohne eigene Lizenzen weiterbetrieben, können Updates, Premium-Funktionen oder Supportleistungen eingeschränkt sein oder entfallen. Daraus entstehende Funktions-, Sicherheits- oder Kompatibilitätsprobleme liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

16. Nutzungsrechte

16.1 Der Auftraggeber erhält an den final abgenommenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

16.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung aller aus dem jeweiligen Auftrag geschuldeten Beträge.

16.3 An finalen Logo-, Marken- und Corporate-Design-Leistungen erhält der Auftraggeber, soweit rechtlich möglich und soweit keine Rechte Dritter betroffen sind, ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die geschäftliche Nutzung.

16.4 An finalen Webdesign-, Grafikdesign-, Printdesign-, Text-, Content-, Layout-, Social-Media- und sonstigen Gestaltungsleistungen erhält der Auftraggeber ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarte geschäftliche Nutzung.

16.5 Der Auftraggeber darf die finalen Arbeitsergebnisse im Rahmen seines Unternehmens nutzen, vervielfältigen, veröffentlichen, online stellen, drucken, bearbeiten lassen und für eigene Marketing-, Kommunikations- und Unternehmenszwecke einsetzen, soweit keine Drittanbieterrechte entgegenstehen.

16.6 Nicht übertragen werden Rechte an nicht ausgewählten Entwürfen, verworfenen Ideen, internen Konzepten, Vorarbeiten, Skizzen, Präsentationen, Moodboards, Arbeitsmethoden, Strategien, Know-how, Quellmaterialien, nicht finalen Zwischenständen, internen Dateien, wiederverwendbaren Gestaltungsansätzen, Code-Bausteinen, Templates, Frameworks, Systemen, Prozessen und sonstigen internen Arbeitsgrundlagen des Auftragnehmers.

16.7 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Arbeitsmethoden, technische Bausteine, Layoutprinzipien, Code-Snippets, nicht kundenspezifische Gestaltungselemente und konzeptionelle Ansätze auch für andere Projekte zu verwenden.

16.8 Rechte an Drittinhalten, Stockmaterial, Schriften, Icons, Plugins, Themes, Software oder sonstigen Fremdleistungen werden nur im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen eingeräumt.

16.9 Eine markenrechtliche Prüfung, Eintragungsfähigkeit, Kollisionsprüfung, Verfügbarkeit von Namen, Domains, Logos, Claims oder Kennzeichen ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist für eine rechtliche Prüfung vor Anmeldung oder Nutzung selbst verantwortlich.

17. Offene Dateien und Arbeitsdaten

17.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung auf Wunsch offene Dateien zur Verfügung, soweit diese vorhanden, herausgabefähig und für die vereinbarte Nutzung bestimmt sind.

17.2 Offene Dateien können insbesondere AI-, PSD-, INDD-, PDF-, SVG-, EPS-, Figma-, Canva-, Word-, PowerPoint- oder sonstige projektbezogene Arbeitsdateien sein, soweit sie im Projekt tatsächlich erstellt wurden.

17.3 Nicht herausgabepflichtig sind interne Skizzen, verworfene Entwürfe, nicht ausgewählte Varianten, interne Notizen, Projektkalkulationen, Recherchematerialien, Prompt-Verläufe, KI-Zwischenstände, Rohdaten, nicht lizenzierbare Bestandteile, vertrauliche Systemdateien, Agenturvorlagen, wiederverwendbare Templates oder Dateien, deren Weitergabe gegen Lizenzbedingungen Dritter verstoßen würde.

17.4 Die Herausgabe offener Dateien erfolgt ohne Gewähr für Kompatibilität mit bestimmter Software, bestimmten Versionen oder künftigen technischen Systemen.

17.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, offene Dateien dauerhaft zu archivieren. Der Auftraggeber ist nach Übergabe selbst für Sicherung, Archivierung und Weiterverwendung verantwortlich.

18. Referenznennung und Portfolio-Nutzung

18.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Projektabschluss als Referenz zu nennen.

18.2 Der Auftragnehmer darf Kundenname, Logo, Projektbeschreibung, Screenshots, Links, Vorher-Nachher-Darstellungen, Arbeitsproben, Ausschnitte aus Designs, Website-Ansichten und sonstige Projektergebnisse auf der eigenen Website, in Präsentationen, Angeboten, Social-Media-Kanälen, Portfolios, Case Studies und Marketingmaterialien verwenden.

18.3 Die Referenznutzung erfolgt ausschließlich zur Eigenwerbung und Darstellung der eigenen Leistungen.

18.4 Der Auftraggeber kann der Referenznutzung widersprechen, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen, vertragliche Vertraulichkeitspflichten oder sonstige nachvollziehbare Gründe entgegenstehen. Ein Widerspruch muss in Textform erfolgen.

18.5 Vertrauliche Informationen, interne Daten, nicht veröffentlichte Geschäftszahlen oder sensible Projektinhalte werden ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht veröffentlicht.

19. Rechtstexte, Datenschutz, Cookie-Banner und eRecht24

19.1 Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Auftraggebers technische Unterstützung bei der Integration von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Consent-Tools oder sonstigen Rechtstexten leisten.

19.2 Der Auftragnehmer ist kein Rechtsanwalt und erbringt keine Rechtsberatung. Die Erstellung, Prüfung und rechtliche Bewertung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Tracking-Einbindungen, Newsletter-Prozessen, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht oder Datenschutzrecht ist nicht geschuldet.

19.3 Nutzt der Auftragnehmer Tools oder Generatoren wie eRecht24 oder vergleichbare Dienste, erfolgt dies lediglich als technische oder organisatorische Unterstützung. Die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Eignung der Rechtstexte liegt beim Auftraggeber.

19.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtlich relevanten Angaben vollständig und richtig bereitzustellen und die erzeugten oder eingebundenen Rechtstexte vor Veröffentlichung selbst oder durch fachkundige Rechtsberatung prüfen zu lassen.

19.5 Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, Datenschutzanforderungen oder Anbieterbedingungen nach Projektabschluss sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags, sofern keine laufende rechtliche oder technische Pflege ausdrücklich vereinbart wurde.

20. SEO, Local SEO, GEO und Online-Marketing

20.1 Leistungen im Bereich SEO, Local SEO, GEO, Content-Optimierung und Online-Marketing dienen der Verbesserung technischer, struktureller, inhaltlicher oder strategischer Grundlagen für Sichtbarkeit und Nutzerführung.

20.2 Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten Rankings, keine bestimmte Indexierung, keine Platzierung auf Seite eins, keine Aufnahme in KI-Antwortsysteme, keine bestimmten Sichtbarkeitswerte, keine bestimmten Besucherzahlen, keine Leads, keine Verkäufe und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

20.3 Suchmaschinen, KI-Systeme, Plattformen, Algorithmen, Wettbewerber, Nutzerverhalten, technische Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

20.4 SEO- und Online-Marketing-Empfehlungen basieren auf Analyse, Erfahrung, marktüblichen Methoden und dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Eine dauerhafte Wirkung wird nicht garantiert.

20.5 Die Umsetzung von SEO-Empfehlungen, die Pflege von Inhalten, der Aufbau von Autorität, laufende Aktualisierungen, technische Weiterentwicklung und externe Signale können zusätzliche Leistungen erfordern.

20.6 Werbebudgets, Google-Ads-Konten, Meta-Ads-Konten, LinkedIn-Ads-Konten oder sonstige Paid-Media-Leistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

21. Content, Texte und Social Media

21.1 Erstellt der Auftragnehmer Texte, Social-Media-Inhalte, Website-Inhalte, Blogartikel, Claims, Slogans oder sonstige Kommunikationsinhalte, erfolgt dies auf Grundlage des Briefings, der bereitgestellten Informationen und der vereinbarten Zielsetzung.

21.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle inhaltlichen Aussagen, fachlichen Angaben, rechtlichen Pflichtinformationen, Leistungsversprechen, Preise, Branchenangaben, medizinischen, steuerlichen, handwerklichen, technischen oder sonstigen spezialisierten Aussagen vor Veröffentlichung zu prüfen und freizugeben.

21.3 Mit Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit, Zulässigkeit und Branchenkonformität der Inhalte.

21.4 Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche, steuerliche, medizinische, berufsrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Prüfung der Inhalte.

21.5 Reichweite, Interaktionen, Followerwachstum, virale Effekte, Anfragen oder Umsätze auf Social-Media-Plattformen werden nicht garantiert.

22. KI-Nutzung

22.1 Der Auftragnehmer darf zur Unterstützung seiner Leistungen KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, insbesondere für Ideenentwicklung, Recherche, Strukturierung, Textentwürfe, Bildideen, Designvarianten, Code-Unterstützung, Analyse, Optimierung und Qualitätssicherung.

22.2 Der Einsatz von KI erfolgt als Hilfsmittel. Der Auftragnehmer bleibt für die eigene Leistungserbringung verantwortlich, soweit die Leistung vom Auftragnehmer geschuldet ist.

22.3 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte überprüft, angepasst und fachlich eingeordnet werden müssen. Eine absolute Fehlerfreiheit, Einzigartigkeit, Schutzfähigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter kann bei KI-gestützten Ergebnissen nicht garantiert werden.

22.4 Der Auftragnehmer wird keine offensichtlich vertraulichen oder sensiblen Informationen des Auftraggebers ohne sachlichen Projektbezug in KI-Systeme eingeben. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.

22.5 Der Auftraggeber kann dem Einsatz bestimmter KI-Systeme vor Projektbeginn in Textform widersprechen. Ein späterer Widerspruch kann zu Mehraufwand, Verzögerungen oder einer Anpassung des Leistungsumfangs führen.

23. Printdaten, Druck und Produktion

23.1 Erstellt der Auftragnehmer Druckdaten, erfolgt die Erstellung nach den vereinbarten technischen Anforderungen oder nach den Vorgaben der jeweiligen Druckerei, sofern diese rechtzeitig mitgeteilt wurden.

23.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Druckdaten vor Produktionsfreigabe sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Texte, Rechtschreibung, Kontaktdaten, Preise, Pflichtangaben, Farben, Bildausschnitte, Formate und Inhalte.

23.3 Nach Freigabe durch den Auftraggeber haftet der Auftragnehmer nicht für Fehler, die bei sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber erkennbar gewesen wären.

23.4 Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Druckprodukt sind technisch bedingt möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie im branchenüblichen Rahmen liegen.

23.5 Druckkosten, Produktionskosten, Versandkosten und Kosten externer Dienstleister sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich im Angebot ausgewiesen wurden.

24. WordPress-Wartungsverträge

24.1 WordPress-Wartung ist nur geschuldet, wenn ein entsprechender Wartungsvertrag ausdrücklich abgeschlossen wurde.

24.2 Die Mindestlaufzeit eines Wartungsvertrags beträgt zwölf Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

24.3 Der Wartungsvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Wartungsvertrag jeweils um weitere zwölf Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

24.4 Die Kündigung bedarf der Textform. E-Mail genügt.

24.5 Der Wartungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Wartungspaket oder der individuellen Vereinbarung.

24.6 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die WordPress-Wartung insbesondere regelmäßige Backups, WordPress-Core-Updates, Plugin-Updates, Theme-Updates, Sicherheitschecks und Uptime-Monitoring.

24.7 Uptime-Monitoring dient der technischen Überwachung der Website-Erreichbarkeit. Es stellt keine Garantie für permanente Verfügbarkeit, sofortige Fehlerbehebung oder eine bestimmte Reaktionszeit dar.

24.8 Updates können aus technischen Gründen verschoben werden, insbesondere wenn bekannte Inkompatibilitäten, Sicherheitsbedenken, Serverprobleme oder Risiken für die Website bestehen.

24.9 Nicht im Wartungsvertrag enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: inhaltliche Änderungen, neue Unterseiten, neue Funktionen, Designänderungen, Performance-Optimierungen, SEO-Leistungen, rechtliche Aktualisierungen, Texterstellung, Bildbearbeitung, Malware-Bereinigung, Wiederherstellung nach Fremdeingriffen, Reparaturen nach Kundenfehlern, Arbeiten an Hosting- oder E-Mail-Systemen, Plugin-Lizenzkosten, Theme-Lizenzkosten, Relaunch-Arbeiten und Erweiterungen.

24.10 Kleine inhaltliche oder gestalterische Änderungen werden nur dann im Rahmen der Wartung erbracht, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Wartungspakets sind. Andernfalls werden sie gesondert berechnet.

24.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über eigene Änderungen, Plugin-Installationen, Benutzeränderungen, Theme-Anpassungen oder sonstige Eingriffe an der Website zu informieren, soweit diese die Wartung beeinflussen können.

24.12 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Fehler oder Ausfälle, die durch eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers, durch Dritte, durch Hostingprobleme, durch nicht kompatible Drittsoftware, durch Malware, durch externe Angriffe oder durch nicht vom Auftragnehmer verursachte Systemänderungen entstehen.

25. Support und Reaktionszeiten

25.1 Supportleistungen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags innerhalb üblicher Geschäftszeiten.

25.2 Der Auftragnehmer schuldet keine 24/7-Erreichbarkeit, keine permanente Überwachung durch Personen, keine garantierte Reaktionszeit und keine garantierte Wiederherstellungszeit, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

25.3 Technische Notfälle werden nach Verfügbarkeit bearbeitet. Ein Anspruch auf sofortige Bearbeitung besteht nicht, sofern kein gesondertes Service-Level-Agreement vereinbart wurde.

25.4 Supportanfragen sind möglichst konkret zu stellen und sollen eine verständliche Fehlerbeschreibung, Screenshots, Links, Zugangsdaten und Angaben zu Browser, Gerät und Betriebssystem enthalten, soweit dies für die Bearbeitung erforderlich ist.

26. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

26.1 Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Verantwortung seiner Website, seiner Systeme, seiner Inhalte und seiner Datenverarbeitungsprozesse verantwortlich.

26.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Website-Erstellung, Wartung, Backups, Formularprüfung, Hostingzugriff, Analyse-Tools oder sonstigen technischen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

26.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten, vertrauliche Daten, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten oder sonstige sensible Informationen betroffen sind.

26.4 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen, der Weisungen des Auftraggebers und der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.

26.5 Zugangsdaten, Backups und sonstige sensible Informationen sind vom Auftraggeber sicher zu übermitteln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, unsicher übermittelte Zugangsdaten nach Abschluss der Arbeiten zu löschen oder eine sicherere Übermittlungsmethode zu verlangen.

27. Vertraulichkeit

27.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

27.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, technische Informationen, Kundendaten, Projektinhalte, interne Dokumente, Strategien, Preise, Kalkulationen und nicht veröffentlichte Entwürfe.

27.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt wurden, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

27.4 Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen an freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

28. Gewährleistung

28.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach Maßgabe der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

28.2 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform zu rügen und dabei nachvollziehbar zu beschreiben. Die bloße Mitteilung „funktioniert nicht“, „gefällt nicht“ oder „ist falsch“ genügt nicht, wenn der Mangel nicht konkret erkennbar ist.

28.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.

28.4 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Leistung der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, aber nicht dem subjektiven Geschmack des Auftraggebers entspricht.

28.5 Ein Mangel liegt ebenfalls nicht vor bei geringfügigen Abweichungen, branchenüblichen Toleranzen, technisch bedingten Farbabweichungen, Änderungen durch Dritte, Änderungen durch den Auftraggeber, externen Systemänderungen, Browseränderungen, Hostingproblemen, Plugin-Konflikten, Theme-Konflikten, Plattformänderungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

28.6 Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an der Leistung vorgenommen haben und der Mangel hierauf beruht.

28.7 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Mängel zu beseitigen, die durch fehlende Wartung, veraltete Systeme, unsachgemäße Bedienung, externe Angriffe, Schadsoftware, Drittanbieter oder Eingriffe des Auftraggebers entstanden sind, sofern diese Umstände nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

29. Haftung

29.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

29.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

29.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

29.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, ausgebliebene Umsätze, ausgebliebene Leads, Reputationsschäden, Datenverluste oder Folgeschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

29.5 Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

29.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Störungen, Sicherheitslücken, Datenverluste oder Schäden, die durch Drittanbieter, Hostinganbieter, Plattformen, Suchmaschinen, Social-Media-Netzwerke, Plugins, Themes, externe Software, Malware, Hackerangriffe oder Eingriffe Dritter verursacht werden, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

30. Rechte Dritter und Freistellung

30.1 Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Marken, Logos, Texte, Bilder, Videos, Schriften, Daten und sonstigen Informationen rechtmäßig verwendet werden dürfen.

30.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte gegen Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.

30.3 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

30.4 Der Auftragnehmer führt keine markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder datenschutzrechtliche Prüfung durch, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

31. Projektabbruch, Kündigung und vorzeitige Beendigung

31.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung ohne wichtigen Grund oder beendet er die Zusammenarbeit aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.

31.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

31.3 In jedem Fall sind die bis zur Kündigung bereits erbrachten oder begonnenen Leistungen, bereits entstandene Projekt-, Lizenz-, Fremd- und Drittanbieter-Kosten sowie nicht mehr stornierbare Aufwendungen zu vergüten.

31.4 Soweit der Leistungsstand nicht eindeutig bestimmbar ist, kann der Auftragnehmer die Vergütung anhand des Projektfortschritts, der vereinbarten Leistungsphasen und der bereits reservierten beziehungsweise eingesetzten Arbeitskapazitäten angemessen berechnen.

31.5 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Vergütungsanspruch entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

31.6 Der Auftragnehmer ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet, erforderliche Mitwirkungspflichten dauerhaft nicht erfüllt, Rechte Dritter verletzt, rechtswidrige Inhalte bereitstellt, Zugangsdaten missbräuchlich verwendet oder die weitere Zusammenarbeit unzumutbar wird.

31.7 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer sind die bis dahin erbrachten oder begonnenen Leistungen sowie entstandene Fremdkosten zu vergüten.

32. Pausierung von Projekten

32.1 Muss ein Projekt aus Gründen pausiert werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender Inhalte, fehlender Freigaben, fehlender Zugangsdaten, interner Verzögerungen oder ausbleibender Rückmeldungen, verlängern sich alle Fristen angemessen.

32.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach Ende der Pause sofort wieder mit der Leistungserbringung zu beginnen, wenn zwischenzeitlich andere Projekte eingeplant wurden.

32.3 Für die Wiederaufnahme pausierter Projekte kann der Auftragnehmer angemessenen Mehraufwand berechnen, insbesondere für erneute Einarbeitung, Projektprüfung, technische Aktualisierung, erneute Abstimmung oder Reaktivierung.

32.4 Dauert eine vom Auftraggeber verursachte Projektpause länger als 30 Kalendertage, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte und begonnene Leistungen abzurechnen.

33. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

33.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegende Ereignisse verursacht werden.

33.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krankheit, Stromausfälle, Internetausfälle, Serverausfälle, Cyberangriffe, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Krieg, Unruhen, Ausfälle von Drittanbietern oder sonstige vergleichbare Ereignisse.

33.3 Fristen verlängern sich in solchen Fällen angemessen.

34. Archivierung und Löschung von Projektdaten

34.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Projektdateien, offene Dateien, Backups, Zugangsdaten, Entwürfe oder sonstige Arbeitsmaterialien dauerhaft zu archivieren.

34.2 Der Auftraggeber ist nach Übergabe für die eigene Sicherung und Archivierung der finalen Arbeitsergebnisse verantwortlich.

34.3 Der Auftragnehmer kann Projektdaten nach Ablauf von zwölf Monaten nach Projektabschluss löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesonderten Vereinbarungen entgegenstehen.

34.4 Zugangsdaten können aus Sicherheitsgründen nach Abschluss des Projekts gelöscht werden.

35. Kommunikation und Textform

35.1 Rechtserhebliche Erklärungen, Freigaben, Änderungswünsche, Kündigungen und Mängelanzeigen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

35.2 E-Mail genügt der Textform.

35.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen und sicherzustellen, dass projektbezogene Nachrichten empfangen und gelesen werden.

35.4 Verzögerungen, die durch nicht erreichbare Ansprechpartner, volle Postfächer, fehlerhafte E-Mail-Adressen oder interne Weiterleitungsprobleme beim Auftraggeber entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

36. Subunternehmer und freie Mitarbeiter

36.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Spezialisten oder Dienstleister einzusetzen.

36.2 Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit die Leistung Teil des eigenen Vertrags ist.

36.3 Vertrauliche Informationen werden nur weitergegeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

37. Aufrechnung und Zurückbehaltung

37.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

37.2 Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

38. Schlussbestimmungen

38.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

38.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

38.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

38.4 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

38.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden Bestandteil eines Vertrags nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden oder individuell vereinbart sind.

38.6 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Moritz Dunkel 246 Bewertungen auf ProvenExpert.com