Wenn Grafikdesigner zu Arbeitgebern werden
Viele Grafikdesigner starten als Freelancer ins Berufsleben oder machen sich nach einiger Zeit im Angestelltenverhältnis in einer Agentur selbstständig. Die Tätigkeit als Freelancer gibt ihnen mehr Freiheiten und erlaubt die Zusammenarbeit mit zahlreichen interessanten Kunden. Wenn es gut läuft, kann der Grafikdesigner sein kleines Unternehmen bald nicht mehr allein führen und muss sich Hilfe holen. Er wird also plötzlich zum Arbeitgeber.
Unterstützung für überarbeitete Grafikdesigner
Wenn Sie sich als Grafikdesigner selbstständig machen, müssen Sie sich um weitaus mehr als nur um das Designen kümmern. Kundenakquise und Buchhaltung fallen natürlich ebenfalls in Ihren Aufgabenbereich. Sofern Sie keine Lust auf diese Tätigkeiten haben, können Sie diese outsourcen oder Sie stellen irgendwann jemanden ein, der Ihnen dabei unter die Arme greift. Darüber hinaus können Sie natürlich auch Arbeitnehmer beschäftigten, die andere ergänzende Aufgaben übernehmen, sodass Sie Ihren Kunden ein ganzheitliches Leistungs-Paket anbieten können. Ein Texter kann zum Beispiel Ihre Poster, Verpackungen oder Flyer mit dem notwendigen Inhalt befüllen.
Ihre Pflichten als frischgebackener Arbeitgeber
Da das deutsche Arbeitsrecht für Sie als Grafikdesigner wahrscheinlich nicht gerade zu Ihrem Spezialgebiet gehört, finden Sie hier einen kleinen Überblick auf Ihre Pflichten als Arbeitgeber. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine rechtliche Beratung. Für tiefer gehende Fragen lassen Sie sich am besten fachlich beraten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann zum Beispiel weiterhelfen, indem er Sie auf eventuelle Stolperfallen hinweist und die Arbeitsverträge prüft.
Als Arbeitgeber verfügen Sie über ein Weisungsrecht. Das bedeutet, dass Sie dem Arbeitnehmer innerhalb seiner Arbeitszeit Aufgaben zuteilen können und außerdem entscheiden dürfen, wann und wo er diese durchführen soll. Infolgedessen steht der Arbeitnehmer in einer Abhängigkeit zu Ihnen. Daraus ergeben sich für Sie eine Reihe von Pflichten:
- Sie müssen regelmäßige Gehaltszahlungen leisten, die vorab vertraglich festgelegt werden. Dabei sind Mindestlohn und tarifliche Vereinbarungen zu berücksichtigen.
- Im Krankheitsfall müssen Sie den Lohn für sechs Wochen weiterzahlen.
- Als Arbeitgeber müssen Sie Lohnsteuer und Sozialabgaben für alle Ihre Angestellten abführen.
- Ihren Arbeitnehmern stehen pro Jahr mindestens vier Wochen Urlaub zur Verfügung.
- Nach dem Antidiskriminierungsgesetz sind Sie verpflichtet, alle Arbeitnehmer ungeachtet von Religion, Ethnie, Geschlecht, Alter oder sexueller Identität gleich zu behandeln.
Betriebsnummer beantragen
Wenn Sie einen Angestellten beschäftigen möchten, können Sie das auch als Selbstständiger tun. Allerdings müssen Sie vorab eine Betriebsnummer beantragen. Den Antrag können Sie online bei der Agentur für Arbeit stellen.
Wie Sie ein guter Arbeitgeber werden
Neben den offiziellen gesetzlichen Pflichten ist es ratsam, als Arbeitgeber weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu stärken. Für den Erfolg Ihres Unternehmens ist es schließlich von großer Bedeutung, dass alle Angestellten mit Herzblut bei der Sache sind. Das kann gelingen, indem Sie ein angenehmes Betriebsklima schaffen, eine offene Kommunikation fördern und zugleich dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter Beruf und Privatleben gut miteinander vereinbaren können.
Die Pflichten der Arbeitnehmer
Natürlich haben nicht nur Sie als Arbeitgeber Pflichten. Auch Ihre Angestellten müssen ihren Anteil leisten. Diese müssen Ihren Anweisungen Folge leisten und natürlich die vertraglich vereinbarte Leistung erfüllen. Außerdem sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich im Krankheitsfall unverzüglich krank zu melden. Ferner besteht eine sogenannte Treue- und Solidaritätspflicht. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers handeln müssen.
Alternativen zur Anstellung eines Arbeitnehmers
Schon der Gedanke an regelmäßige Gehaltszahlungen bereitet Ihnen Bauchschmerzen, weil Sie nicht sicher sind, ob Sie dieser Verpflichtung auch nachkommen können? Dann ist vielleicht jetzt noch nicht der richtige Zeitpunkt gekommen, um feste Arbeitsplätze zu schaffen. Sie können sich dennoch Hilfe holen, indem Sie zum Beispiel mit anderen Freelancern zusammenarbeiten. Dann dürfen Sie aber natürlich nicht frei über deren Arbeitszeit verfügen und auch nicht bestimmen, wo diese den Auftrag erledigen. Sie sind nämlich im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht weisungsgebunden. Nehmen Sie diese strenge Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Freelancern unbedingt ernst. Wenn Sie einen Freiberufler weisungsgebunden und abhängig beschäftigen, handelt es sich um eine sogenannte Scheinselbstständigkeit. Diese kann zum Beispiel hohe Nachzahlungen für nicht geleistete Sozialversicherungsbeiträge nach sich ziehen.
Der Grafik- und Webdesigner Moritz Dunkel spielt seit über 15 Jahren unter DNKL.DSGN den Business-Designer mit Talent und Hingabe – Medien-übergreifend und ergebnisorientiert. Er wird immer dann gerufen, wenn es um den optischen Auftritt eines Unternehmens geht. Von Logodesign über Corporate Design bis zum Webauftritt.